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   LG Bayreuth, 30.09.2019 - 43 O 59/19   

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LG Bayreuth, 30.09.2019 - 43 O 59/19 (https://dejure.org/2019,91804)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 30.09.2019 - 43 O 59/19 (https://dejure.org/2019,91804)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 30. September 2019 - 43 O 59/19 (https://dejure.org/2019,91804)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 666, § 675 Abs. 1, § 665; InsO § 80; StBerG § 66 Abs. 4
    Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.2004 - IX ZR 178/03

    Anspruch des Mandanten eines Steuerberaters auf Zustimmung der Übertragung der

    Auszug aus LG Bayreuth, 30.09.2019 - 43 O 59/19
    Zur Ausführung des Auftrags erhalten ist alles, was dem Beauftragten zum Zwecke der Geschäftsbesorgung zur Verfügung gestellt worden ist (BGH, NJW-RR 2004, 1290 (1290)).

    Nach dieser Alternative sind auch die vom Beauftragten über die Geschäftsbesorgung selbst angelegten Akten, sonstigen Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen - herauszugeben (BGH, NJW-RR 2004, 1290 (1290)).

    Bei den der D. übermittelten Datenbeständen kann es sich um körperlich erfassbare Arbeitsergebnisse handeln (BGH, NJW-RR 2004, 1290 (1290)).

    Diese sind, wie ausgeführt, herauszugeben (BGH, NJW-RR 2004, 1290 (1290)).

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus LG Bayreuth, 30.09.2019 - 43 O 59/19
    Dabei sind dem Auftraggeber auch Belege, soweit üblich und vorhanden, vorzulegen (BGH, NJW 1990, 510 (511)).

    Sofern sein Auskunftsverlangen nicht mutwillig oder missbräuchlich erscheint, ist es unerheblich, wie und warum er in die Lage geraten ist, erneut um Auskunft bitten zu müssen (BGH, NJW 2001, 1486 (1486); NJW 1990, 510 (511); NJW 1989, 1601 (1601 f.)).

    Dieser Anspruch wird regelmäßig fällig mit der Ausführung des einzelnen Auftrags oder spätestens mit der Beendigung des Auftragsverhältnisses; er wird also durch das Erlöschen des Mandats nicht berührt, sondern entfaltet gerade dann seine Schutzfunktion zugunsten des Auftraggebers (BGH, NJW 1990, 510 (510)).

  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 71/11

    Auftrag: Verjährung des Auskunftsanspruchs des Auftraggebers

    Auszug aus LG Bayreuth, 30.09.2019 - 43 O 59/19
    (BGH, NJW 2012, 917 (919)).

    Da die Auskunftsverpflichtung als Dauernebenpflicht ausgestaltet ist, beginnt die Verjährung des Auskunftsanspruchs nach § 666 Alt. 2 BGB auch nicht vor Beendigung des Auftragsverhältnisses (BGH, NJW 2012, 917 (918 f.)).

  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 183/00

    Zeitliche Begrenzung des Auskunftsanspruchs gegen das kontoführende

    Auszug aus LG Bayreuth, 30.09.2019 - 43 O 59/19
    § 666 BGB setzt seinem Wortlaut nach einen solchen Anspruch nicht voraus und dient bei einer am Normzweck orientierten Auslegung nicht nur der Vorbereitung weitergehender Ansprüche, sondern auch - unabhängig hiervon - der Information des Auskunftsberechtigten über die Geschäfte, die der Auskunftspflichtige in seinem Interesse geführt hat (vgl. BGH, NJW 2001, 1486 (1486); NJW 1989, 1601 (1601)).

    Sofern sein Auskunftsverlangen nicht mutwillig oder missbräuchlich erscheint, ist es unerheblich, wie und warum er in die Lage geraten ist, erneut um Auskunft bitten zu müssen (BGH, NJW 2001, 1486 (1486); NJW 1990, 510 (511); NJW 1989, 1601 (1601 f.)).

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben;

    Auszug aus LG Bayreuth, 30.09.2019 - 43 O 59/19
    § 666 BGB setzt seinem Wortlaut nach einen solchen Anspruch nicht voraus und dient bei einer am Normzweck orientierten Auslegung nicht nur der Vorbereitung weitergehender Ansprüche, sondern auch - unabhängig hiervon - der Information des Auskunftsberechtigten über die Geschäfte, die der Auskunftspflichtige in seinem Interesse geführt hat (vgl. BGH, NJW 2001, 1486 (1486); NJW 1989, 1601 (1601)).

    Sofern sein Auskunftsverlangen nicht mutwillig oder missbräuchlich erscheint, ist es unerheblich, wie und warum er in die Lage geraten ist, erneut um Auskunft bitten zu müssen (BGH, NJW 2001, 1486 (1486); NJW 1990, 510 (511); NJW 1989, 1601 (1601 f.)).

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus LG Bayreuth, 30.09.2019 - 43 O 59/19
    Nicht erforderlich ist, dass dabei eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird (BGH, NJW 2007, 587 (587); MüKoBGB-Grothe, 8. Aufl. 2018, § 203 Rn. 5).
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